Das Giftbuch

Aus Museumswiki

Einführung

Das Giftbuch und die zugehörigen Giftscheine wurden 2012 anlässlich des Umbaus der Koster-Apotheke zusammen mit anderen Stücken dem Museumsverein von dem langjährigen Apotheker Werner Baier und seiner Ehefrau Gisela übergeben. In der Lokalpresse war zu lesen: "Ganz genau ist dort aufgeführt, an wen der Apotheker in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts welches Gift ausgegeben hat. Die großen Übeltäter sind schnell ausgemacht. Mit Zeliopaste, Zeliokörnern, aber auch Strychnin rückte man damals vor allem den Ratten und Mäusen auf den Pelz." [1] Doch bei näherer Betrachtung ergeben sich über diesen offensichtlichen Umstand hinaus weitere Fakten und Geschichten. Das Giftbuch der Schweizer'schen Apotheke ist eine Dokumentation der abgegebenen Giftstoffe im Zeitraum von 1932 bis 1982. Die zugehörigen Giftscheine als Empfangsbestätigung der Kunden decken, leider unvollständig, die Jahre von 1954 bis 1982 ab. Während dieser Zeit war Hildegard Schweizer Apothekerin von 1930-1967 in der Apotheke. Ihr Nachfolger Hans Vischer übernahm die Kloster-Apotheke im selben Jahr und eröffnete 1979 die Stadt-Apotheke - nahm das Giftbuch mit und führte es bis 1982 weiter.

 
 

Die Giftaffäre von 1675 und die Bestimmungen zum Führen eines Giftbuchs

Die Giftaffäre (frz. „affaire des poisons“) war ein Skandal in den Jahren 1675 bis 1682 um eine Serie von Morden in Frankreich während der Regierungszeit von Ludwig XIV. Während dieser Zeit wurden zahlreiche Personen, darunter Prominente und Mitglieder des Adels, wegen Giftmord, Hexerei und anderer Vergehen verdächtigt und/oder verurteilt. Die Giftaffäre endete mit einer letzten Hinrichtung im Juli 1683. Wenige Tage später erließ der König ein Gesetz, das den Handel mit Giftstoffen regelte [2]. Dazu gehörte auch das Führen eines Nachweises der Abgabe von Giften durch Apotheker. Der Skandal zeigte Folgen an vielen europäischen Ländern und Höfen.

  • So war für die vorderösterreichischen Gebiete Württembergs in der „Neue(n) Apothekertaxe und Ordnung" vom Jahre 1748 das Führen eines Giftbuches festgelegt[3].
  • Gleiches hatte der Kurfürst von Thüringen für sein Herrschaftsgebiet schon 1675 verfügt.[4]
  • Später dann, im Deutschen Reich bis 1945 hatten sich „…die Apothekenbesitzer hinsichtlich der besonderen Bestimmungen über die Führung des Giftbuches, über die Giftscheine, die Verpackung und Bezeichnung der Gefäße und Umhüllungen nach der Polizeiverordnung über den Handel mit Giften vom 20.2. 1906 zu richten".[5]
  • In der Bundesrepublik Deutschland wird das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt. Das Führen eines Giftbuches ist in $9 geregelt. Demnach „… ist ein Abgabebuch zu führen. Das Abgabebuch kann auch in elektronischer Form geführt werden.“ Die Inhalte des Buches sind weitestgehend gleichgeblieben. Auch hat die abgebende Person … bei der Abgabe „dafür zu sorgen, dass der Erwerber oder die Empfangsperson den Empfang des Stoffes oder Gemisches im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein durch Unterschrift oder durch eine handschriftliche elektronische Unterschrift bestätigt.(Giftschein) [6]

Die Giftbucheinträge

Im Giftbuch wurde festgehalten:

  • Laufende Nummer Von 1932 bis 1955 wurden für jeden Gifteinkauf eine Nummer vergeben - von 1 bis 878. Anschließend wurde pro Jahr durchnummeriert - und auch dieses System wurde dann mangels Nachfrage immer wieder durchbrochen. Die Abgabe von Giften 1932 bis 1982 vor und nach dem 2.Weltkrieg zeigt einen bemerkenswerten Verlauf: Wurden in den 14 Jahren ab 1932 durchschnittlich 58 Verkäufe getätigt, so waren es in den 37 dokumentierten Nachkriegsjahren nur noch durchschnittlich 4,5 Verkäufe.
  • Bezeichnung des Erlaubnisscheins nach Behörde und Nummer Tatsächlich ist im Giftbuch kein einziger amtlicher Erlaubnisschein zum Erwerb eines Giftes registriert. Von 1932 bis 1982 wurde stets "ohne" eingtragen - ganz zum Schluß hatte man sich diesen Eintrag auch noch gespart.
  • Tag der Abgabe
  • Name / Menge des Giftes Die verwendeten Giftwirkstoffe und Gifte zeigen für Vor- und Nachkriegszeit ein unterschiedliches Muster. Zwar stehen die Rodentizide, Gifte zur Bekämpfung von Nagetieren, über die Jahre im Vordergrund der Giftverkäufe, in der Nachkriegszeit gewinnen
  • Zweck, zu welchem das Gift vom Erwerber benutzt werden soll Der Verwendungszweck der Gifte folgt dem Muster der verwendenten Gifte der Vor-/Nachkriegszeit. Dabei sticht das Mäusejahr 1941 hervor.
  • Name und Stand / Wohnort (Wohnung) des Erwerbers Der/die Erwerber(in) sollte hier namentlich mit Stand und Wohnort eingetragen werden, was mit einigen Besonderheiten auch geschah.
  • Name und Stand / Wohnort (Wohnung) des Abholenden Der/die Abholende wurde nur eingetragen wenn eine andere Person als der benannte Erwerber die Ware in Empfang nahm.
  • Name des Verabfolgenden (Person die das Gift ausgibt) Der/die Verabfolgende war in den meisten Fällen der/die Apotheker/in selbst.
  • Eigenhändige Namensunterschrift des Empfängers Die Unterschrift wurde nur in wenigen Ausnahmen im Giftbuch geleistet. In der Regel wurde auf dem Giftschein unterschrieben.

Abgabe von Giften 1932 bis 1982

Wurde in der Zeit von 1932 bis 1942 noch kräftig Gift in der Apotheke eingekauft, so hat das Publikum in der Nachkriegszeit nur noch selten den Weg in die Apotheke genommen. Wurden in der Periode bis 1945 noch durchschnittlich knapp 60 Einkäufe pro Jahr getätigt, so waren es 1946 bis 1982 nur noch knapp 5 Einkäufe. In manchen Jahren wie 1951/52, 1965 und 1978/79 sind gar keine Einträge im Giftbuch zu finden. Die Gründe mögen an neuen Anbietern seit Mitte der 1950gern liegen wie das

  • WLZ Raiffeisen Lagerhaus in der Bahnhofstraße 9 und die
  • Drogerie Hans Mannhardt in der Frankfurter Straße 13.

Sowie das Aufkommen von Baumärkten und Gartencentern in den 1960ger Jahren. Andere Lagerung des Getreides (Lagerhaus, Silos) und der Lebensmittel (Verbreitung von Kühlschränken!), tieferes Pflügen auf den Äckern und die Verbesserung der Abwasser-Entsorgung haben ein Übriges zur Reduzierung der traditionellen Giftverkäufe getan.


Einzelnachweise

  1. ↑ Ulrike Stahlfeld – Ein Giftbuch und andere Schätze in Mühlacker Tagblatt vom 14.4.2014
  2. ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Giftaffäre ; siehe auch https://de.linkfang.org/wiki/Giftaffäre
  3. ↑ Armin Wankmüller– Apotheken und Apothekenwesen der vorderösterreichischen Gebiete Württembergs Dezember 1952 in Beiträge zur Württembergischen Apothekengeschichte, Band 1 Heft 5 Seite 132
  4. ↑ Dr.Karl-Heinz Gehlauf – Die Löwenapotheke in Altenburger Geschichts-und Hauskalender 1996
  5. ↑ Dr.med.et phil. Walter Lustig – Der Arzt als öffentlicher Gesundheitsbeamter, Berlin 1926, S.65 - zu Walter Lustig siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Lustig
  6. ↑ Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien. $9 (1) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr.4